Ab dem Wintersemester 2024/25 erhalten alle Studierenden der Universität und der Hochschule Koblenz das Deutschland-Semesterticket (D-Semesterticket) als Handyticket. Entsprechende Verträge haben die Universität und die Hochschule Koblenz sowie das Studierendenwerk Koblenz mit dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) abgeschlossen. Im Vorfeld hatten die Studierendenparlamente zum Deutschlandticket als Semesterticket beraten und sich klar für die Einführung ausgesprochen – teilweise auf Basis von vorab durchgeführten Studierendenbefragungen.

In diesem FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das D-Semesterticket für Studierende.

Übersicht

Was ist das D-Semesterticket?

Das D-Semesterticket ist das im Vergleich zum regulären Deutschlandticket um 40 Prozent vergünstigte Deutschlandticket für Studierende.

> zurück zur Übersicht

Wo und in welchen Verkehrsmitteln kann ich das D-Semesterticket nutzen?

Mit dem D-Semesterticket können bundesweit alle Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr in der 2. Klasse genutzt werden. Ausgenommen sind somit Fernzüge (IC, EC, ICE) und Fernbusse. Teilweise gibt es regionale Ausnahmen, sodass zusätzlich auch weitere Verbindungen/Verkehrsmittel mit dem D-Semesterticket genutzt werden können. Bitte informiert euch darüber vor eurer Reise.
Studierende in Remagen können zusätzlich die Rheinfähre Linz-Kripp nutzen.
Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ist nicht auf Dritte übertragbar.

> zurück zur Übersicht

Ab wann und wie lange gilt das D-Semesterticket?

Studierende der Hochschule Koblenz erhalten das D-Semesterticket ab dem 01.09.2024. Studierende der Universität Koblenz erhalten das D-Semesterticket ab dem 01.10.2024. Das Ticket gilt jeweils für die Dauer eines Semesters (= 6 Monate).

> zurück zur Übersicht

Wie erhalte ich das D-Semesterticket?

Das D-Semesterticket wird als digitales Handyticket zur Verfügung gestellt.

Handyticket – Studierende der Hochschule Koblenz

Studierende der Hochschule Koblenz erhalten ihr Handyticket über die neue HS Koblenz-App (Download PlayStore | Download App Store). Nach der Anmeldung in der App (über Shibboleth) wird das D-Semesterticket hier ab dem 01.09.2024 aktiviert.

Handyticket – Studierende der Universität Koblenz

Studierende der Universität Koblenz können ihr Handyticket über die D-Ticket-App des VRM (Download PlayStore | Download App Store) abrufen. Den Berechtigungscode erhalten Studierende der Universität Koblenz über KLIPS. Mit diesem wird das D-Semesterticket in der D-Ticket-App des VRM aktiviert.

> zurück zur Übersicht

Kann ich das D-Ticket auch in der bisherigen UniNow-App nutzen (betrifft nur Studierende der HS Koblenz)?

Nein, der Umstieg auf die neue HS Koblenz-App ist zur Nutzung des D-Semestertickets zwingend notwendig.

> zurück zur Übersicht

Kann ich das D-Semesterticket auch als Chipkarte haben?

Das D-Semesterticket kann auf Antrag auch als Chipkarte ausgestellt werden. Die Chipkarte kostet einmalig 10 Euro. Aus technischen Gründen kann das D-Semesterticket nicht wie das bisherige Semesterticket über den Hochschulausweis bzw. die UniCard genutzt werden.
Den Antrag für die Chipkarte erhaltet ihr bei Bedarf beim Studierendensekretariat bzw. Studierendenservice. Bitte legt den leserlich ausgefüllten und unterzeichneten Antrag dem Studierendensekretariat als Ausdruck oder als PDF-Datei vor. Im Anschluss erhaltet ihr die Chipkarte an die von euch im Antrag angegebene Anschrift.
Bitte beachtet: Zwischen Antragstellung und Versand der Chipkarte können bis zu 10 Wochen vergehen. Übergangsweise kann das digitale Handyticket verwendet werden. Nach Erhalt der Chipkarte wird die Berechtigung für das Handytickets deaktiviert.

> zurück zur Übersicht

Kontakt Studierendensekretariat (Uni) bzw. Studierendenservice (HS):

Universität Koblenz – Studierendensekretariat:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: Studierendensekretariat | Universität Koblenz (uni-koblenz.de)

HS Koblenz - Studierendenservice:

Campus Koblenz und Campus Höhr-Grenzhausen

RheinMoselCampus, Raum A 017 - A 021 + A U53
Tel.: 0261 9528-500
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: https://www.hs-koblenz.de/rmc/info-services/studierendenservice

Campus Remagen

RheinAhrCampus, Raum D 111 & D 113
Tel.: 02642 932-101
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: https://www.hs-koblenz.de/rmc/info-services/studierendenservice

> zurück zur Übersicht

Kann ich das D-Semesterticket sowohl per Chipkarte als auch per Handyticket nutzen?

Nein. Sobald eine Chipkarte ausgestellt wurde, wird die Berechtigung für das Handyticket deaktiviert. Es ist also nicht möglich, Chipkarte und Handyticket parallel zu nutzen!

> zurück zur Übersicht

Ich habe bereits das Deutschlandticket als Chipkarte. Kann ich die bestehende Chipkarte auf das D-Semesterticket umstellen?

Eine bestehende D-Ticket-Chipkarte kann leider aus technischen Gründen nicht in eine D-Semesterticket Chipkarte umgewandelt werden. Bitte denkt daran, das reguläre Deutschlandticket rechtzeitig zu kündigen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

> zurück zur Übersicht

Ich habe bereits das D-Ticket-Upgrade für Studierende über die VRM D-Ticket App. Muss ich dieses kündigen?

Studierende der Hochschule und der Universität haben bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, das Deutschlandticket als Upgrade zum Semesterticket zu einem ermäßigten Preis über die VRM D-Ticket App zu erwerben. Diese bestehenden Upgrades werden zum Start des D-Semestertickets automatisch gekündigt. Die Studierenden müssen sich in diesem Fall um nichts mehr kümmern.
Erstsemesterstudierende, die ggf. das reguläre Deutschlandticket nutzen, müssen ihr D-Ticket rechtzeitig kündigen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.

> zurück zur Übersicht

Wie viel kostet das D-Semesterticket?

Die Kosten für das D-Semesterticket sind im Semesterbeitrag enthalten, den ihr bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung entrichtet. Der Anteil des D-Semestertickets am Semesterbeitrag beträgt für Studierende in Koblenz und Höhr-Grenzhausen 176,40 EUR, das entspricht 29,40 EUR pro Monat. Studierende in Remagen können zusätzlich die Rheinfähre Linz-Kripp nutzen, sie zahlen dafür pro Semester zusätzlich 1,08 Euro.

> zurück zur Übersicht

Bin ich verpflichtet, das D-Semesterticket zu erwerben?

Ja, die Kosten des D-Semestertickets sind als Pflichtanteil im Semesterbeitrag enthalten. Nach dem Solidaritätsprinzip zahlen alle Studierenden den gleichen Beitrag – unabhängig von der Absicht, das Semesterticket zu nutzen. Nur so kann der ermäßigte Preis ermöglicht werden.
Schwerbehinderte Studierende, die ohnehin zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV berechtigt sind, können sich das D-Semesterticket auf Antrag erstatten lassen – mehr dazu hier: https://www.studierendenwerk-koblenz.de/de/services/semesterticket

> zurück zur Übersicht

Wer erhält kein D-Semesterticket?

Folgende Gruppen zahlen keinen Beitrag zum D-Semesterticket und sind deshalb von der Nutzung ausgeschlossen:

  • Gast- und Nebenhörer:innen
  • Frühstudierende
  • Studierende in Fernstudiengängen (ZFH-/ZFUW-Studierende)
  • Studierende in Urlaubs- und Auslandssemestern, die nicht den vollen Semesterbeitrag zahlen
  • Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, die zeitlich überwiegend im Beruf tätig sind

> zurück zur Übersicht

Bleiben die Kosten für das D-Semesterticket stabil?

Der Preis des D-Semestertickets richtet sich nach dem Preis des Deutschlandtickets. Erhöht sich der Preis des Deutschlandtickets, erhöht sich auch der Preis des D-Semestertickets. Der Rabatt von 40 % bleibt jedoch auch bei Preisanpassungen erhalten.
Sollte innerhalb eines laufenden Semesters der Preis des D-Tickets angepasst werden, hat dies keine Auswirkungen auf den Preis des D-Semestertickets, da dieses bereits für die Dauer eines ganzen Semesters bezahlt wurde.

> zurück zur Übersicht

Welche Regelungen gibt es zur Fahrradmitnahme?

Die Fahrradmitnahme regeln die Verkehrsverbünde vor Ort. Für die Fahrradmitnahme im VRM gelten folgende Regelungen:

  • Werktags: kostenlose Mitnahme ab 9 Uhr; vor 9 Uhr ist in der Bahn für das Fahrrad ein Einzelfahrschein der Preisstufe 4 erforderlich. In Bussen ist die Fahrradmitnahme vor 9 Uhr ausgeschlossen.
  • Am Wochenende: ganztägig kostenlose Mitnahme
  • Ein zusammengeklapptes Faltrad gilt grundsätzlich als Gepäckstück und kann immer kostenlos mitgenommen werden.

Außerhalb des VRM gelten die örtlichen Bestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde. Informiert euch vorab, ob eine kostenlose Fahrradmitnahme möglich ist oder ob ein Ticket benötigt wird.

> zurück zur Übersicht

Kann ich mit dem D-Semesterticket weitere Personen/Kinder mitnehmen?

Das D-Semesterticket berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen. Kinder fahren grundsätzlich bis zum 6. Geburtstag kostenlos im ÖPNV.

> zurück zur Übersicht

Welche Regelungen gelten für die Nutzung der Rheinfähre Linz-Kripp mit dem D-Semesterticket?

Alle Studierenden am RheinAhrCampus der Hochschule Koblenz können die Rheinfähre Linz-Kripp mit dem D-Semesterticket nutzen und ein Fahrrad, Motorrad oder einen PKW mitführen.

> zurück zur Übersicht

Was passiert mit dem Hochschulausweis bzw. der UniCard?

Ab dem Wintersemester 2024/25 berechtigt der Hochschulausweis bzw. die UniCard nicht mehr zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Karte dient jedoch weiterhin als offizieller Studierendenausweis, als Bezahlmedium in den Mensen/Cafeterien des Studierendenwerks und als Bibliotheksausweis. Eine Validierung ist deshalb weiterhin in jedem Semester notwendig.

> zurück zur Übersicht

Muss ich meinen Hochschulausweis bzw. meine UniCard weiterhin validieren?

Ja. Eine Validierung ist weiterhin nötig, denn nur so habt ihr einen gültigen Studierendenausweis und könnt damit in den Mensen/Cafeterien des Studierendenwerks bezahlen und ihn als Bibliotheksausweis nutzen.
Solltet ihr den Hochschulausweis bzw. die UniCard bereits vor Beginn des Wintersemesters 2024/25 validiert haben, müsst ihr die Validierung nach Beginn des Wintersemesters wiederholen, damit der Aufdruck für die Fahrtberechtigung im VRM entfernt wird. So lassen sich Missverständnisse vermeiden, da der Studierendenausweis ab dem Wintersemester grundsätzlich nicht mehr als Ticket gilt.

> zurück zur Übersicht

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

  • Bei grundsätzlichen Fragen zum D-Semesterticket:
    Studierendenwerk Koblenz
    Sonja Löb
    Tel: 0261 287-1100
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

> zurück zur Übersicht