Mit der Immatrikulation erhalten Studierende das Deutschland-Semesterticket, mit dem sie bundesweit Busse und Bahnen im Nahverkehr (2. Klasse) nutzen könnt.
Nur dadurch, dass sich alle Studierenden über den Semesterbeitrag am Semesterticket beteiligen, ist der günstige Preis für das Ticket erst möglich. Hier wirkt das Solidarprinzip! Bei den Verträgen für das Semesterticket hat die Studierendenschaft ein Mitspracherecht – so könnt ihr sichergehen, dass eure Interessen und Bedarfe berücksichtigt werden.
Alle Fragen rund um das D-Semesterticket beantworten wir hier.
Rückerstattung bei Schwerbehinderung
Wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen: aG, B, BL, G, Gl, H und RF) ist, kann sich das Semesterticket zurückerstatten lassen – bitte nutzt dazu diese Antragsformular:
Sonja Löb
Tel: 0261 287-1100
E-Mail: